Direkte Abrechnung mit Ihrer Versicherung
Eine Operation oder umfangreichere medizinische Behandlung kann mit erheblichen Kosten verbunden sein. Eine OP- oder Tierkrankenversicherung kann je nach Vertrag und gewähltem Tarif einen Teil dieser Kosten übernehmen.
Achten Sie deshalb bereits beim Abschluss auf eine ausreichende Leistungsdeckung, mögliche Selbstbeteiligungen und darauf, welche Untersuchungen und Behandlungen tatsächlich versichert sind.
Mit einer entsprechenden Vollmacht können wir Behandlungskosten unter bestimmten Voraussetzungen direkt mit Ihrer Versicherung abrechnen. Sprechen Sie uns am besten vor der Behandlung darauf an. Ob eine Direktabrechnung möglich ist, prüfen wir jeweils im Einzelfall.
Für die Prüfung benötigen wir neben der Vollmacht auch eine Kopie Ihrer Versicherungsunterlagen. Die Vollmacht selbst wird direkt bei uns in der Praxis ausgefüllt.


Versicherungsschutz vor der Behandlung prüfen
Welche Kosten Ihre OP- oder Tierkrankenversicherung übernimmt, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag und Tarif ab. Vor einer geplanten Behandlung sollten Sie deshalb prüfen, welcher Leistungsumfang besteht und ob eine Kostenübernahme vorab mit dem Versicherer geklärt werden muss.
Bei Fragen zur möglichen Direktabrechnung sprechen Sie uns gerne an.
Was benötigen wir für die direkte Abrechnung?
Für die Prüfung einer Direktabrechnung benötigen wir:
- eine Vollmacht, die bei uns in der Praxis ausgefüllt wird
- eine Kopie der Versicherungsunterlagen
Ob eine direkte Abrechnung im konkreten Fall möglich ist, prüfen wir individuell.
Wenn Sie sich über entsprechende Versicherungsmöglichkeiten informieren möchten, finden Sie weitere Informationen beispielsweise hier: